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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle rechtlich verbindlichen Handlungen zwischen Hütz übersetzungen (nachstehend: der übersetzer) und dem Auftraggeber, ausschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, es sei denn, Parteien hätten schriftlich deren Verbindlichkeit vereinbart. Ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rede von der männlichen Form, schließt dies die weibliche Form mit ein.

  1. Angebote, Auftragsabhandlung

    1. Sämtliche Angebote und angegebenen Preise sind unverbindlich.
    2. Die Vereinbarung wird rechtskräftig sobald der Auftraggeber dem übersetzer eine schriftliche Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder – sollte kein Angebot abgegeben worden sein – durch die schriftliche Auftragsbestätigung des übersetzers dem Auftraggeber gegenüber. Für den Fall, dass es dem übersetzer unmöglich war, zu dem Zeitpunkt, zu dem das Angebot abgegeben wurde, den gesamten Text einzusehen, darf der übersetzer, nachdem der Auftraggeber das Angebot akzeptiert hat, anfänglich vereinbarte Honorare und Deadlines widerrufen.
    3. Der übersetzer darf davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Person ist, die ihm den Auftrag erteilt hat, es sei denn, diese Person hätte unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er/sie im Namen oder auf Rechnung einer dritten Person handelt und als solches Name und Adresse des besagten Dritten dem übersetzer gegenüber in diesem Zusammenhang deutlich kennbar gemacht hat.
  2. Änderung/Zurückziehen des Auftrags

    1. Wenn, nachdem die Vereinbarung zustande gekommen ist, der Auftraggeber änderungen am Auftrag vornimmt, die über geringe änderungen hinausgehen, kann der übersetzer vereinbarte Deadlines und/oder Honorare anpassen oder den Auftrag im Nachhinein ablehnen.
    2. Wenn der Auftraggeber seinen Auftrag zurückzieht, ist er verpflichtet, für bereits ausgeführte Teile des übersetzungsauftrags zu zahlen. Dies gilt auch in Bezug auf Vorarbeiten, die im Rahmen der Auftragsausführung vom übersetzer geleistet wurden.
    3. Sollte der übersetzer Zeit für die Abhandlung des Auftrags freigemacht haben, und kann er diese Zeit nicht mit anderen Auftragsarbeiten füllen, schuldet der Auftraggeber dem übersetzer 50% des Honorars, fällig für den Teil des Auftrags, der nicht abgehandelt wurde.
  3. Auftragsausführung, Vertraulichkeit

    1. Es obliegt dem übersetzer, den Auftrag gewissensvoll und unter Einsatz seiner fachlichen Fähigkeiten und seines Wissens gemäß dem vom Auftraggeber vorgegebenen Zweck auszuführen.
    2. Der übersetzer wahrt hinsichtlich der ihm vom Auftraggeber anvertrauten Daten äußerste Vertraulichkeit.
    3. Auf Anfrage des übersetzers stellt der Auftraggeber sämtliche verfügbaren Informationen in Bezug auf den zu übersetzenden Text zur Verfügung, einschließlich Dokumentation und Teminologielisten, übermittlung solcher Dokumente geschieht auf Kosten des Auftraggebers.
  4. Deadlines, Lieferung

    1. Eine vereinbarte Deadline ist der Zeitraum, den die Auftragsabwicklung voraussichtlich beansprucht, es sei denn, solches sei anders vereinbart. Ist es absehbar, dass die vereinbarte Deadline nicht realisiert werden kann, hat der übersetzer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
    2. Ist dem übersetzer eine Verzögerung bei der Auftragsabwicklung zuzurechnen, hat der Auftraggeber das Recht – insofern billiger- und vernünftigerweise Aufschub der
      Auftragsabwicklung unangemessen erscheint – die Vereinbarung einseitig aufzulösen. In diesem Falle hat der übersetzer kein Recht auf Schadenersatz.
    3. übermittlung und Rückübermittlung gilt im Moment der Zustellung per Post, Erhalt per Telefax, Telex, Kurier usw. als stattgefunden.
    4. übermittlung und Rückübermittlung von Dokumenten per E-Mail gilt in dem Moment, in dem der Adressat den Erhalt dieser bestätigt (Reply) als stattgefunden.
  5. Honorar und Zahlung

    1. Honorare verstehen sich grundsätzlich als Seitenhonorar (Normseite: 50 Zeilen mit jeweils 55 Anschlägen). Für andere Arbeiten als übersetzungen (redaktionelle Arbeiten) wird ein Stundenhonorar geltend gemacht. Der übersetzer hat ggf. das Recht, Zusatzkosten, die im Rahmen der Auftragsabhandlung entstanden sind, ebenfalls in Rechnung zu stellen (Quellenanalyse usw.), jedoch nur insofern dies im Voraus nachweislich vereinbart worden ist.
    2. Sämtliche vom übersetzer genannten Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt).
    3. Rechnungsbeträge sind mit der Rückübermittlung des Auftrags fällig und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Findet Begleichung nicht innerhalb dieser 30-tägigen Frist statt, ist der Auftraggeber in Verzug.
  6. Reklamationen

    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beschwerden und Reklamationen hinsichtlich der übersetzung dem übersetzer mitzuteilen, unter Erläuterung der Gründe seiner Unzufriedenheit. Er hat dies ggf. schriftlich, so unverzüglich wie möglich zu tun, auf jeden Fall aber innerhalb von zehn Tagen nach Rückübermittlung des Auftrags. Die Mitteilung einer Beschwerde oder Reklamation befreit den Auftraggeber nicht von seinen vertraglichen Pflichten (Zahlung des Honorars für geleistete Arbeit).
    2. Auf Grund berechtigter Beschwerden und Reklamationen wird der übersetzer die anfängliche übersetzung überarbeiten und verbessern und diese wird innerhalb einer angemessenen Frist rückübermittelt werden, oder – wenn der übersetzer oder Auftraggeber sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht mit der angeforderten Verbesserung innerhalb einer dafür angemessenen Frist einverstanden erklären können, – wird eine entsprechende Honorarminderung vereinbart.
    3. Das Recht auf überarbeitung verfällt, wenn der Auftraggeber die entsprechende Arbeit seinerseits bearbeitet hat oder bearbeiten hat lassen, bzw. bereits Dritten weitergeliefert hat.
  7. Haftung: Haftungsausschluss

    1. Der übersetzer haftet lediglich für anhaltende Schäden, die direkte und belegbare Folge eines Pflichtversäumnisses sind, das dem übersetzer zuzuschreiben, bzw. zuzurechnen ist. Der übersetzer ist zu keinem Zeitpunkt haftbar für andere Formen von Schäden, insbesondere nicht für Folgeschäden, und Schäden entstanden als Folge einer Verspätung/Verzögerung, des Verlustes von Einkommen oder entgangener Gewinne. Jegliche Haftung ist beschränkt auf die Summe gleich der Rechnung, ausschließlich Mehrwertsteuer (MwSt.), für den entsprechenden Auftrag.
    2. Evidente Zweideutigkeiten im Basistext entbinden den übersetzer aus jeglicher Haftpflicht.
    3. Der übersetzer haftet nicht für Schäden auf Grund des Verlustes von Dokumenten oder auf Grund des Verlustes von Daten oder Datenträgern, ihm zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (Auftragsausführung) zur Verfügung gestellt. Auch kann der übersetzer für Schäden, die sich aus der Verwendung von Informations- und Telekommunikationstechnologie ergeben, nicht haftbar gemacht werden.
    4. Der Auftraggeber stellt den übersetzer frei von Ansprüchen Dritter, die auf den Einsatz der gelieferten Arbeit zurückzuführen sind und die über den Haftungsumfang des übersetzers, der sich auf Grund dieses Artikels ergibt, hinausgehen.
  8. Vertragsauflösung, bzw. -beendigung

    1. Verletzt der Auftraggeber seine Vertragspflichten oder ist er Gegenstand eines
      Konkurs-, bzw. Liquidationsverfahren, Insolvenz-, Vergleichsverfahren oder Zahlungsmoratoriums, hat der übersetzer, ohne jegliche Schadenersatzpflicht, das Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise aufzulösen oder aber die Ausführung der sich daraus ergebenden Obliegenheiten aufzuschieben. Er kann sodann seine Ansprüche unmittelbar geltend machen.
    2. Ist es dem übersetzer nicht möglich, seine Vertragspflichten auf Grund von Umständen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen zu erfüllen, ist er zur Vertragsbeendigung ohne Schadenersatzpflicht befugt. Als solche Umstände kommen insbesondere in Betracht: Brand, Unfall, Krankheit, Streik, Bürgerkrieg, Krieg, Aufruhr oder beschränkte Verfügbarkeit der Verkehrsinfrastruktur, durch Behörden ergriffene einschränkende Maßnahmen oder jeder weitere Umstand auf den der übersetzer keinen Einfluss hat.
  9. Geistiges Eigentum

    1. Außer insofern anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart, behält der übersetzer die Rechte am geistigen Eigentum seiner übersetzungen und anderer von ihm geschriebener Texte.
    2. Der Auftraggeber stellt den übersetzer frei von etwaigen Ansprüchen Dritter hinsichtlich vermeintlicher Vertragsbrüche in Bezug auf Eigentum, Patentrechte, Urheberrechte oder Markenrechte im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung.
  10. Anwendbares Recht, Zuständigkeit

    1. Rechtsgeschäfte zwischen Auftraggeber und Übersetzer unterliegen deutschem Recht.
    2. Im Falle eines Rechtsstreits ist die entsprechende Gerichtsbarkeit in Deutschland zuständig.
  11. Salvatorische Klausel

    1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: Februar2023

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